Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Empfehl.io zwischen der Hielscher Consulting GmbH, Leonie-Ossowski-Promenade 11, 68309 Mannheim (Anbieter), und ihren Kunden (Kunde).

Empfehl.io richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er Empfehl.io für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Für alle Personen, die Empfehl.io nutzen, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen unter https://empfehl.io/nutzungsbedingungen. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gehen diese AGB vor.

2. Vertragsschluss und Zugang

Die Darstellung von Empfehl.io auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter für den Kunden ein Firmenkonto freischaltet, nach Einladung oder nach Registrierung des Kunden. Einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags gibt es nicht.

Zum Start ist die Registrierung neuer Firmen geschlossen. Zugang erhalten Firmen auf Einladung oder nach Kontakt unter support@empfehl.io.

3. Leistungen

Empfehl.io ist eine webbasierte Software für Empfehlungsmarketing, die der Anbieter als Dienst über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das Recht, Empfehl.io im vereinbarten Umfang zu nutzen. Zum Funktionsumfang gehören derzeit insbesondere:

  • Einladung und Verwaltung von Empfehlungsgebern, auch über Registrierungsseiten und die Schnittstelle
  • persönliche Empfehlungslinks und mehrfach nutzbare Empfehlungslinks der Empfehlungsgeber mit öffentlicher Empfehlungsseite
  • eigene Seiten, die Nutzer mit Hilfe einer KI ihrer Wahl gestalten und über Empfehl.io veröffentlichen
  • Erfassung, Dublettenerkennung und Bearbeitung von Empfehlungen
  • ein Prämienmodell mit Stufen und Teilnahmebedingungen, die der Kunde selbst festlegt, sowie die Übermittlung erreichter Prämien an ein System des Kunden
  • Anbindung des CRM Close, Webhooks und eine Schnittstelle (API)
  • E-Mail-Vorlagen und den Versand von E-Mails über den Mailserver oder das Google-Konto des Kunden
  • Rollen und Rechte für Teammitglieder des Kunden
  • Datenschutzhinweise und Einwilligungsabfragen auf den öffentlichen Formularen, die der Kunde selbst gestaltet

Maßgeblich ist der Funktionsumfang, der bei der Nutzung jeweils in der App beschrieben ist. Der Anbieter entwickelt Empfehl.io weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion weg, informiert der Anbieter den Kunden vorab in Textform.

Der Anbieter zahlt keine Prämien aus, vermittelt keine Verträge und berät nicht. Er stellt nur die technische Plattform bereit.

4. Kostenlose Nutzung und spätere Vergütung

Die Nutzung von Empfehl.io ist zum Start kostenlos.

Der Anbieter kann später kostenpflichtige Tarife einführen. Er kündigt das dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an, mit Preisen und Leistungsumfang. Eine Pflicht zur Zahlung entsteht nur, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif ausdrücklich bucht oder in Textform zustimmt. Ohne Zustimmung entsteht keine Kostenpflicht.

Stimmt der Kunde nicht zu, kann er den Vertrag jederzeit bis zum Wirksamwerden ohne Frist kündigen. Der Anbieter kann den kostenlosen Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Bis zum Vertragsende bleibt die Nutzung kostenlos.

Für kostenpflichtige Tarife gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

5. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Während der kostenlosen Nutzung sichert er keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen nach Möglichkeit vorher an.

Für kostenpflichtige Tarife gilt eine Verfügbarkeitszusage nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, etwa im Internet, bei Diensten des Kunden (zum Beispiel CRM, Mailserver, Google-Konto, Webhook-Empfänger) oder durch höhere Gewalt.

6. Konten, Rollen und Zugangsdaten

Der Kunde legt fest, welche Teammitglieder welche Rollen erhalten, und lädt Empfehlungsgeber ein. Er ist für die Nutzung durch die von ihm eingeladenen Personen verantwortlich, soweit sie in seinem Namen handeln.

Der Kunde hält Zugangsdaten, API-Schlüssel und Webhook-Token geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Der Anbieter empfiehlt für alle Konten mit Verwaltungsrechten die Zwei-Faktor-Anmeldung. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich unter support@empfehl.io.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde nutzt Empfehl.io nur im Einklang mit dem geltenden Recht. Er ist insbesondere für Folgendes verantwortlich:

  • Datenschutz: Er ist Verantwortlicher für die Daten seines Empfehlungsprogramms. Er sorgt für eine Rechtsgrundlage und, wo erforderlich, für wirksame Einwilligungen der Empfehlungsgeber, der empfohlenen Personen und seiner Kunden. Er informiert die Betroffenen nach Art. 13 und 14 DSGVO. Die Datenschutzhinweise und Einwilligungsabfragen auf den Formularen sind anfangs ausgeschaltet. Der Kunde richtet sie selbst ein und prüft ihren Inhalt.
  • Rechtliche Angaben: Er hinterlegt in Empfehl.io funktionierende Links zu seinem eigenen Impressum und seiner eigenen Datenschutzerklärung und hält sie aktuell. Ohne diese Links lassen sich Registrierungsseiten und eigene Seiten nicht veröffentlichen.
  • Werbung: Einladungen an Empfehlungsgeber und Kunden, auch automatische Einladungen nach einem Abschluss und Einladungen über die Schnittstelle, können Werbung sein. Der Kunde stellt sicher, dass sie § 7 UWG entsprechen, insbesondere dass die erforderliche Einwilligung vorliegt oder die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind. Er nimmt in seine Vorlagen den Hinweis auf das Widerspruchsrecht auf und beachtet Widersprüche.
  • Inhalte: Er hat die erforderlichen Rechte an allen Inhalten, die er und seine Nutzer hochladen oder veröffentlichen, etwa Texte, Bilder, Logos und eigene Seiten. Inhalte dürfen nicht rechtswidrig, irreführend oder verletzend sein. Eigene Seiten seiner Empfehlungsgeber erscheinen im Zusammenhang mit seinem Unternehmen. Der Kunde prüft sie in angemessenem Umfang und entfernt rechtswidrige Inhalte.
  • Prämien: Er legt Prämien und Teilnahmebedingungen fest und schuldet die Prämien selbst gegenüber seinen Empfehlungsgebern. Er ist für ihre Auszahlung und für steuerliche Pflichten verantwortlich.
  • Versicherungsvermittlung: Ist der Kunde Versicherungsvermittler, hält er die für ihn geltenden Vorschriften ein, insbesondere zur Erlaubnis nach § 34d GewO und zum Provisionsabgabe- und Sondervergütungsverbot nach § 48b VAG. Er gestaltet sein Prämienmodell so, dass Empfehlungsgeber nur als Tippgeber Kontakte weitergeben und selbst keine Versicherungen vermitteln.
  • Integrationen: Für die Systeme, die er anbindet, und die Adressen, an die Empfehl.io in seinem Auftrag Daten sendet, ist er verantwortlich. Das gilt auch für seinen Vertrag mit dem Anbieter seines CRM und seines Mailservers.

Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die den Betrieb oder die Sicherheit von Empfehl.io gefährdet, insbesondere Angriffe, automatisierte Massenabfragen außerhalb der Schnittstelle und das Umgehen von Schutzmaßnahmen.

Verletzt der Kunde diese Pflichten, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

8. Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt dieser Abschnitt als Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Auf Wunsch stellt der Anbieter ihn zusätzlich als eigenes Dokument zur Unterzeichnung bereit.

  • Gegenstand und Dauer: Bereitstellung von Empfehl.io für die Dauer des Vertrags.
  • Art und Zweck: Speichern, Anzeigen, Abgleichen, Übermitteln und Löschen von Daten für das Empfehlungsprogramm des Kunden.
  • Arten von Daten: Kontaktdaten, Anschrift und Auszahlungsdaten der Empfehlungsgeber, Kontaktdaten und Stand der Empfehlungen, Einwilligungs- und Zustimmungsnachweise, Daten aus dem CRM des Kunden, Kommunikationsinhalte, hochgeladene Bilder.
  • Betroffene: Empfehlungsgeber, empfohlene Personen, Kunden und Teammitglieder des Kunden.

Der Anbieter verarbeitet diese Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und aus der Nutzung der Funktionen durch den Kunden. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform. Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Kunden darauf hin.

Der Anbieter verpflichtet alle Personen, die Zugriff auf die Daten haben, zur Vertraulichkeit. Er trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung, verschlüsselte Speicherung sensibler Felder wie IBAN und Zugangsdaten, Hosting in Deutschland, Rechte- und Rollenkonzept, Zwei-Faktor-Anmeldung für Verwaltungszugänge und Begrenzung von Anfragen. Er passt die Maßnahmen dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.

Der Kunde stimmt dem Einsatz der in der Datenschutzerklärung unter https://empfehl.io/datenschutz genannten Unterauftragsverarbeiter zu, derzeit netcup GmbH (Hosting, Deutschland), Amazon Web Services EMEA SARL (Bilderspeicher, Frankfurt am Main) und Plus Five Five, Inc. (Resend, E-Mail-Versand, USA). Über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert der Anbieter mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen. Der Anbieter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu gleichwertigen Pflichten. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO.

Der Anbieter unterstützt den Kunden angemessen bei Anfragen Betroffener, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Er meldet dem Kunden Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt werden. Erreicht eine Anfrage Betroffener den Anbieter, leitet er sie an den Kunden weiter.

Der Kunde kann sich in angemessenen Abständen von der Einhaltung dieser Pflichten überzeugen, vorrangig durch Auskünfte und Nachweise in Textform, nach rechtzeitiger Ankündigung auch durch eine Prüfung vor Ort während der Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebs. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Nach Ende des Vertrags löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Vorher kann der Kunde die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen Format verlangen.

9. Eigene Verantwortung des Anbieters für Daten

Für die Daten der Konten, die Anmeldung, den Schutz vor Missbrauch (Begrenzung von Anfragen, reCAPTCHA), den Support und die Abrechnung ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Das gilt über das Vertragsende hinaus.

11. Rechte an Empfehl.io und an Inhalten

Alle Rechte an Empfehl.io, an der Software, am Design und an der Marke verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

Die Rechte an seinen Inhalten behält der Kunde. Er räumt dem Anbieter das Recht ein, sie für die Vertragslaufzeit zu speichern, zu verarbeiten und öffentlich zugänglich zu machen, soweit das für die Leistungen nötig ist.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Während der kostenlosen Nutzung haftet der Anbieter im Übrigen nicht. Für Mängel haftet er in dieser Zeit nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Dem liegt der Gedanke der §§ 521, 524 und 599, 600 BGB zugrunde.

Bei kostenpflichtiger Nutzung haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

13. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Während der kostenlosen Nutzung kann der Kunde ihn jederzeit ohne Frist kündigen, der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen. Für kostenpflichtige Tarife gelten die bei der Buchung angegebenen Laufzeiten und Fristen. Fehlen solche Angaben, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen diese AGB verstößt oder mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an support@empfehl.io genügt.

14. Sperrung

Der Anbieter darf den Zugang des Kunden, einzelner Nutzer oder einzelne Inhalte ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB oder eine Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder Dritter vorliegen. Er berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, wählt das mildeste geeignete Mittel und informiert den Kunden unverzüglich, soweit das die Gefahrenabwehr nicht vereitelt. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.

15. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.

Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Beide Parteien können ihn dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

Änderungen der Hauptleistungen und die Einführung einer Vergütung bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden nach Abschnitt 4.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.

Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nichts anderes geregelt ist.

Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.